SchĂĽlervertretung (SV)
Jede Klasse wählt zu Beginn des neuen Schuljahres mindestens einen Klassensprecher oder eine Klassensprecherin. Grund dafür sind die Aufgabenfelder, die die Schülervertretung übernimmt:
- die Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen der Schülerinnen und Schüler gegenüber der Schulleiterin, den Lehrkräften, den Elternvertreterinnen und Elternvertretern und Schulaufsichtsbehörden
- die Wahrnehmung selbstgestellter kultureller, fachlicher, sozialer und sportlicher Aufgaben innerhalb des Schulbereichs und
- die Mitwirkung an der Gestaltung des Schullebens
Gewählte Mitglieder der Schülervertretung können ab Klasse sieben an der Schulkonfrenz teilnehmen. Sie haben somit ein demokratisches Mitentscheidungsrecht bei der Gestaltung grundsätzlicher Fragen bezüglich des Schullebens.