FĂĽr Schleswig-Holstein im Bundesrat die Hand zur Stimmabgabe heben, dafĂĽr muss man weder Ministerin, Minister oder gar Ministerpräsident sein. Nach Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes „[können] die Stimmen eines Landes nur einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden“. In der 985. Bundesratssitzung am 14. Februar 2020 wurde diese Vertretung zeitweilig durch die beiden SchĂĽlerinnen Sarah MĂĽller und Ida Wegener wahrgenommen. FĂĽr die SchĂĽlerinnen der 12. Klasse der Gemeinschaftsschule NeumĂĽnster-Brachenfeld war dies ein letztes Highlight von zwei spannenden Wochen Praktikumszeit in der Landesvertretung Schleswig-Holstein.
Quelle: https://phpefi.schleswig-holstein.de/tagebuch/show.php?id=2703&projekt=94